SANTO DOMINGO .-Der freie Zugang zu Stränden, Flüssen, Seen und Lagunen für alle Dominikaner wird nicht als Grundrecht in der Verfassung verankert.
Der Artikel 69, der den freien Zugang zunächst gesetzlich garantierte, wird durch einen Zusatz ergänzt, der den Zugang hinsichtlich des Rechts auf Privateigentum einschränkt.
Damit ist es Eigentümern privater Strände zukünftig möglich, den Zutritt zu verweigern.
In der Nationalversammlung wurde dem Änderungsantrag mit 140 Ja-Stimmen und 25 Gegenstimmen zugestimmt.
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Auch die Hotels verstehe ich, denn auf einem gesperrten Strand lässt sich die Sicherheit sicher besser gewährleisten.
Andererseits sehe ich es kommen, dass Kilometerlange Küstenabschnitte für den Normalbürger nicht mehr zugänglich sein werden, weil sie von Hotelhochburgen besetzt sind.
Irgendwie auch nicht fair...
Das fände ich sehr traurig.