SANTO DOMINGO .-Das Abgeordnetenhaus genehmigte in einer ersten Lesung die Überarbeitung des Jugendstrafgesetzes der Dominikanischen Republik.
Dem neuen Gesetzesvorschlag zufolge wird die Höchststrafe für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren zur Tatzeit auf 15 Jahre Haft festgesetzt, sowie die höchste Gefängnisstrafe für 16 bis 18 Jährige von einem auf 15 Jahre erhöht.
Damit könnten Jugendliche unter 16 Jahren erstmalig ebenfalls mit Freiheitsentzug bestrafft werden. Jedoch legt der Gesetzesvorschlag auch fest, dass Jugendliche nur in einer dafür vorgesehenen Haftanstalt ohne gemeinsame erwachsene Häftlinge untergebracht werden dürfen.
Die Gefängnisstrafe für Jugendliche werde außerdem nur bei schweren Verbrechen wie schweren Raub, Mord, Vergewaltigung, Entführung und schwerer Körperverletzung verhängt.
Das Alter der Jugendlichen kann neben Überprüfung der Geburtsurkunde und des Personalausweises auch durch einen Knochenmarktest ermittelt werden, falls Zweifel am wahren Alter der Person bestehen.
In der ersten Lesung stimmten 133 Abgeordnete dem Gesetzesentwurf zu, nur zwei stimmten dagegen. Sollten die Abgeordneten auch in der zweiten Lesung am Donnerstag mit Mehrheit für den Vorschlag stimmen, wird er als Gesetz festgelegt.

