SANTO DOMINGO .-Erstmalig ist in der Dominikanischen Republik die Hochzeit auch in nicht-katholischen Kirchen legal und wird vor dem Gesetz anerkannt.
Die Zentrale Wahlkommission (JCE) erkannte das Gesetz 198-11 an, dass Eheschließungen durch andere Kirchen als die katholische für gültig erklärt.
Mussten heiratswillige Ehepaare anderer Religionen bislang neben der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten, kann der bürokratische Teil nun auch durch Vertreter der eigenen Reliogion geregelt werden. Das Gesetz übergibt damit die Verantwortung für die Gültigkeit der Ehe an deren Ordensleute und verlässt sich auf deren ordnungsgemäße Ausbildung für diesen Zweck.
Ferner erklärte die JCE mehr als viertausend Personalausweise von Personen, die schon längst verstorben sind, für ungültig.

