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SANTO DOMINGO .-Ab dem ersten Januar 2010 können eine Vielzahl von Waren zollfrei in die Dominikanische Republik eingeführt werden.

Die Waren, die in der Liste "Canasta A" aufgeführt sind und aus Ländern stammen, die dem DR-Cafta Abkommen unterliegen, können dann von den Importeuren zollfrei eingeführt werden.

Die Zolldirektion und die Industrie-und Handelskammer informierten, dass zu den Waren unter anderem Geflügelfleisch, Fisch, Marmelade, Hygieneartikel, Süßigkeiten, Sicherheitsschuhe, Verpackungsmaterialien, chemische Produkte, Fahrzeugersatzteile, Elektrogereäte und Fahrzeuge der "Kategorie X" gehören.

Mitgliedsstaaten des DR-CAFTA Abkommens sind unter anderem die USA, Guatemala, Costa Rica, El Salvador, Honduras und Nicaragua, deren Produkte die Ursprungsregeln im Rahmen des Vertrages erfüllen müssen.

Einzelheiten zu dem Abkommen und der Liste der Produkte sind auf den Webseiten www.seic.gov.do/comercioexterior und  www.dga.gov.do zu finden.

 

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